Ausbilder werden
Wenn Sie als Ausbildender (Unternehmer) nicht selbst ausbilden, müssen Sie einen verantwortlichen Ausbilder bestellen, der vor Ort tätig ist.
Wenn Sie einen Ausbilder benennen möchten, nutzen Sie bitte das Ausbilderdatenblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1480 KB) der IHK Niederbayern. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit an die Ausbildungsberater der IHK Niederbayern wenden.
Der Ausbildende muss persönlich und fachlich geeignet sein.
Persönliche Eignung gemäß § 29 Berufsbildungsgesetz
Persönlich nicht geeignet sind Personen,
- die Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen dürfen oder
- wiederholt oder schwer gegen die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen haben.
Fachliche Eignung gemäß § 30 Berufsbildungsgesetz
Die fachliche Eignung setzt sich aus 2 Teilen zusammen:
- Der Ausbilder muss eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung nachweisen und eine angemessene Zeit in seinem Beruf tätig gewesen sein. Für Fachkräfte ohne Berufsabschluss mit langjähriger einschlägiger Berufserfahrung gibt es Ausnahmeregelungen.
- Der Ausbilder muss berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten im Rahmen der Ausbildereignungsprüfung nachweisen.
Es gibt eine Reihe von Bildungsträgern, die Ausbilderlehrgänge anbieten. Sie können beispielsweise folgende externe Weiterbildungsdatenbanken nutzen, um eine passende Weiterbildung zu suchen:
- Weiterbildungsinformationssystem WIS
- KURSNET - Weiterbildungsdatenbank der Arbeitsagentur